Weitere Leistungen


Ernährungsberatung


Einzelberatung für ernährungsbedingte Erkrankungen


Die Beratung wird von den Krankenkassen gemäß § 20 bezuschusst.

Die Unterlagen für die Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse können in der Praxis ausgestellt werden.


Als Vorbereitung sollte ein 3-tägiges Ernährungsprotokoll mitgebracht werden.


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